Mit 1. Jänner 2013 ist eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber stellt darin klar, dass unter Gesundheit nicht nur körperliche Gesundheit zu verstehen ist. Auch die psychischen Belastungen stellen eine Gefahr dar, vor der der Arbeitnehmer zu schützen ist.
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