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Evaluierung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Mit 1. Jänner 2013 ist eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber stellt darin klar, dass unter Gesundheit nicht nur körperliche Gesundheit zu verstehen ist. Auch die psychischen Belastungen stellen eine Gefahr dar, vor der der Arbeitnehmer zu schützen ist.

ZIELE

  • Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist es, psychische und gesundheitsgefährdende Belastungen, die mit der Arbeit und den Bedingungen am Arbeitsplatz verbunden sind, zu ermitteln und zu beurteilen.
  • So können passende betriebliche Maßnahmen abgeleitet werden. Fehlbeanspruchungen sollen vermieden und die Gesundheit der Mitarbeiter geschützt werden.

NUTZEN

  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des ASchG
  • Steigerung der Mitarbeiterbindung durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit
  • Erhöhung der Gesundheit der Mitarbeiter
  • Aufdeckung von Belastungen, die eine Zielerreichung verhindern
  • Entlarven von blinden Flecken, um Betriebsblindheit zu vermeiden
  • Steigerung der Produktivität, durch gezielte Entlarvung von „Zeitfressern“

LEISTUNGEN

  • Erhebung Status Quo
  • Evaluierungsprozess einschließlich Ausarbeiten der ABS Fragebögen nach Abteilungen
  • Analyse und Aufbereitung der Daten
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmen samt Dokumentation im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
  • Kommunikation mit dem jeweilig zuständigen Arbeitsinspektorat
  • Abschlussgespräch
  • Begleitung bei der Umsetzung (optional)
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