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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gastro Human Resources GmbH

Die Firma Gastro Human Resources GmbH ist beauftragt, dem Auftraggeber Arbeitnehmer aus dem In- oder Ausland zu vermitteln. Die Vermittlung hat die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbständigen Arbeitern oder Angestellten bzw. von Dienstverhältnissen zwecks Beschäftigung dieser Personen zum Ziel.

Gegenstand des Vertrages ist lediglich die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Verträgen im Namen des Auftraggebers.

Die Tätigkeit von Gastro Human Resources GmbH ist darauf ausgerichtet, den Auftraggeber mit Arbeitssuchenden zusammenzuführen. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Arbeitssuchenden.

Die Firma Gastro Human Resources GmbH wird durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung tätig und verpflichtet sich, die Personalkartei und die eingehenden Bewerbungen hinsichtlich der beim Auftraggeber zu besetzenden Stelle innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten zu überprüfen und diesem die erforderlichen Daten zu übermitteln, sofern dem die Bestimmungen des Datenschutzes nicht entgegenstehen.

Der Auftraggeber erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des gewünschten Mitarbeiters, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt alle Informationen, die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind.

Die Vermittlungsgebühr beträgt:
Vereinbarungen gelten laut schriftlichem Angebot.

Garantie:
Sollte ein von Gastro Human Resources GmbH vermittelter Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten Probezeit (1 Monat) kündigen oder gekündigt werden, garantiert Gastro Human Resources GmbH, sofern die Vermittlungsgebühr bereits geleistet wurde, einen adäquaten Ersatzkandidaten zu senden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; sollte kein geeigneter Ersatzkandidat gefunden werden, garantieren wir Ihnen die Rückerstattung der geleisteten Vermittlungsgebühr.

Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, sofern ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt wird.

Wird ein Kandidat innerhalb von 6 Monaten, nachdem er von Gastro Human Resources GmbH vorgeschlagen wurde, angestellt, ist die jeweilige Vermittlungsgebühr dann fällig.

Die Weitergabe von Bewerbern an Dritte ist untersagt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Probezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist.

Die Firma Gastro Human Resources GmbH trifft keinerlei Haftung für die fachliche oder physische Eignung des Vermittelten. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn sich der Vermittelte Tests unterzogen hat und die daraus resultierenden Ergebnisse dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Ebenso sind Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Vermittelten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die Firma Gastro Human Resources GmbH ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten Informationen EDV-unterstützt zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.

Der Auftraggeber hat die Firma Gastro Human Resources GmbH ausdrücklich und für diese nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Vermittelten aufmerksam zu machen.

Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte sowie wegen Irrtums.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der Firma Gastro Human Resources GmbH übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von der Firma Gastro Human Resources GmbH bekannt gegebenen Daten ist untersagt.

Der Auftraggeber haftet der Firma Gastro Human Resources GmbH für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder jene des gegenständlichen Vertrages entstehen.

Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Standort Grabenweg 58, A-6020 Innsbruck. Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand Innsbruck vereinbart.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz, bei allfälligen Veränderungen, die in seiner Sphäre gelegen sind, den gegenständlichen Vertrag entsprechend zu überbinden.

Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung mündlicher Neben oder Zusatzabreden. Die Firma Gastro Human Resources GmbH haftet nicht für Nachteile die aus Erfassungsfehlern resultieren.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.

Gastro Human Resources GmbH
ATRIUM, Grabenweg 58/4
6020 Innsbruck, AUSTRIA
T +43 / 676 / 5100040
Bewerbungen an jobs@ghr-jobs.at oder nutze unser Online-Formular.
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